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Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Kuret Tec — gültig für alle Lieferungen und Leistungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend „ALB") gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Kuret Tec (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Mit Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande, sobald der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich oder durch Beginn der Ausführung bestätigt.

(3) Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags sind die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers sowie diese ALB.

§ 3 Aufmaß und Maßangaben

(1) Bei einem Vor-Ort-Aufmaß durch den Auftragnehmer übernimmt dieser die Verantwortung für die Maßgenauigkeit, sofern die zu vermessenden Bauteile bei der Aufnahme baulich endgültig vorhanden sind.

(2) Stellt der Auftraggeber selbst Maße zur Verfügung, übernimmt er die volle Verantwortung für deren Richtigkeit. Bei Falschmaßen besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Umtausch.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen

(1) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Verzögerungen — insbesondere durch höhere Gewalt, Lieferengpässe der Vorlieferanten oder unvorhersehbare Ereignisse — verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 6 Montage

(1) Die Montage erfolgt durch geschultes Fachpersonal des Auftragnehmers oder durch beauftragte Subunternehmer.

(2) Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu den Montageorten und stellt während der Montagezeit Strom und (sofern erforderlich) Wasser kostenfrei zur Verfügung.

(3) Bei Bauteilen mit nicht erkennbaren Mängeln (z. B. brüchiger Putz, lockere Mauerwerksteile) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, normale Abnutzung oder Eingriffe Dritter entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Bei Maßanfertigungen, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden, ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber gesondert ausgehändigt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ALB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Hinweis: Diese AGB/ALB sind eine Mustervorlage und müssen vor Veröffentlichung durch einen Anwalt auf Ihre konkreten Geschäftsabläufe angepasst werden.

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