Hinweis: Die folgenden AGB sind ein Muster und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Bitte vor Veröffentlichung individuell anpassen — insbesondere zu Vertragsschluss, Lieferung, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Widerrufsrecht für Verbraucher:innen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kuret Textil (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Veredelung von Textilien sowie die Lieferung von Werbeartikeln, Lasergravuren und DTF-Meterware.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der bestellten Leistung zustande.
(1) Der Auftraggeber stellt geeignete Vorlagen (Logos, Druckdaten) in den vereinbarten Formaten zur Verfügung. Bei nicht druckfähigen Daten kann der Auftragnehmer eine Aufbereitung gegen gesonderte Berechnung anbieten.
(2) Der Auftraggeber versichert, an den überlassenen Vorlagen alle erforderlichen Rechte zu besitzen und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein vor Produktionsbeginn freigegebenes Muster oder eine Bildschirmfreigabe zu verlangen.
(1) Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei Erst-Aufträgen oder größeren Auflagen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme verlangt werden.
(1) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern keine schriftliche Zusage erfolgt.
(2) Bei höherer Gewalt, Materialknappheit oder Maschinenausfällen verlängern sich Lieferzeiten angemessen. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
(3) Teil- und Vorablieferungen sind zulässig.
Bei der Veredelung von Textilien sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der bestellten Menge zulässig und werden zum Stückpreis abgerechnet.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Geringfügige, drucktechnisch oder stickereitechnisch bedingte Abweichungen in Farbe, Stand, Größe oder Material sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Aufbereitete Stickdateien und Druckvorlagen verbleiben in der Regel beim Auftragnehmer und werden für Folgeaufträge gespeichert. Eine Herausgabe erfolgt nur nach Vereinbarung.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann ist — der Sitz des Auftragnehmers in Schramberg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 2026